Wir fordern: „Angehörige systematisch mitdenken“
In Sachsen-Anhalt soll die Gesetzgebung zum Maßregelvollzug modernisiert werden. Im Landtag wird ein entsprechender Gesetzgebungsentwurf diskutiert. Wir als Landesverband Sachsen-Anhalt haben uns für die Angehörigen in diesem Verfahren eingebracht.
Bei der Sitzung des Landtags vom 19. Mai 2026 hatten wir – neben einer Reihe weiterer Interessensvertreterinnen und -vertreter – die Gelegenheit, mündlich dazu zu sprechen. Alle Redebeiträge waren auf fünf Minuten begrenzt. Zudem hatten wir die Möglichkeit, eine schriftliche Stellungnahme einzureichen.
Hintergrund ist, dass die Angehörigenverbände in Deutschland sich seit vielen Jahren für Verbesserungen im Bereich des Maßregelvollzugs einsetzen. Eine Kernforderung aus Angehörigenperspektive ist dabei die Verankerung struktureller Angehörigenrechte – so auch bei uns in Sachsen-Anhalt. Das Ziel: Angehörige sollten systematisch mitgedacht werden, sowohl im Behandlungsplan, in der Nachsorge, als auch generell bei den Familienkontakten. Bisher geschieht das zu wenig. Und das zu verändern, dafür setzen wir uns in diesem Gesetzgebungsverfahren ein.
Unterstützt hat uns bei der Vorbereitung unserer Stellungnahme die AG Forensik, die bundesweit aktiv ist. Wer sich näher mit dem Thema beschäftigen will, sollte die Aktivitäten der AG unbedingt verfolgen.
Unser Redebeitrag ist Teil des offiziell vom Landtag veröffentlichten Protokolls: „Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung – 65. – öffentliche – Sitzung, 19.05.2026“.
